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Der plötzliche Verlust von Leben, Gesundheit, Hab und Gut sind für jeden Betroffenen schon schlimm genug. Durch die grosse Zahl der von den entfesselten Wassermassen verursachten Schäden und die räumliche Ausdehnung fällt nun zusätzlich in der Regel die gewohnte Infrastruktur schlagartig aus: Kein Strom, kein Gas, kein Wasser, kein Mobilfunknetz, keine funktionsfähigen Verkehrswege wirken sich zusätzlich belastend auf Ihren persönlich erlittenen Schaden aus. Dennoch gilt es auch in diesem Alptraum eine kühlen Kopf zu bewahren.

Hinweise für die Aufräumarbeiten

Die wichtigste Zielsetzung bei einer Sanierung ist für Betroffene eine möglichst schnelle Beseitigung des Schadens und die Rückkehr zur Normalität: Sei es wieder in den eigenen vier Wänden zu wohnen oder um möglichst schnell wieder in den privaten und beruflichen Alltag zurückzufinden:

  1. Bei aller Betroffenheit und emotionalem Stress – Behalten Sie einen klaren Kopf und bringen Sie sich und andere Helfer nicht in Gefahr. Meiden Sie Gefahren beim Aufräumen.
  2. Nehmen Sie kein Elektrogerät in Betrieb, bevor der Fachmann es nicht geprüft hat.
  3. Bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen, vergewissern Sie sich, dass keine Einsturzgefahr von Gebäuden besteht. Ansonsten ist das Betreten dieser Gebäude(teile) behördlich untersagt.
  4. Achten Sie bei Pausen und nach Beendigung der Arbeiten auf eine entsprechende Hygiene beim Verzehr von Speisen und Getränken. Essen Sie kein Gemüse, Obst sowie keinen Salat aus den überschwemmten Gebieten. Essen und rauchen Sie nicht, während sie aufräumen. Besteck und Geschirr am besten desinfizieren.
  5. Achten Sie auch während der Aufräumarbeiten auf Informationen der Gemeinde, der Rettungskräfte sowie der lokalen Versorgungsbetriebe.
  6. Die örtlichen Versorgungsunternehmen weisen in der Regel auf Gefahren durch Strom oder Gas hin.
  7. Elektroverteilkästen, elektrische Anlagen und Heizungen (inklusive Heizöltanks) sind vor der Wiederinbetriebnahme durch Fachkräfte zu überprüfen.
  8. Nach dem Hochwasser ist es wichtig, sich einen Überblick über das Ausmass des Schadens zu verschaffen und diesen in Form einer umfassenden Bestandsaufnahme zu dokumentieren. Halten Sie die Schäden fotografisch fest. Wenn erst einmal alles beräumt ist, können Aussenstehende das tatsächliche ursprüngliche Schadenausmass schwer nachvollziehen. Benennen Sie auch Personen, die bezeugen können, dass es sich bei den Sachen auf den Fotos um Ihre Gegenstände handeln.
  9. Ob Sie eine Elementarversicherung haben oder nicht, kontaktieren Sie in jedem Fall Ihren Versicherer (Gebäude, Hausrat).
  10. Ob versichert oder nicht: Richtig durchgeführte (Sofort-)Massnahmen verringern letztendlich oft in erheblichem Masse die Schadengesamtsumme.
  11. Gleichzeitig ist darauf zu achten, vorschnelle Aufräumarbeiten zu vermeiden, da dies den entstandenen Schaden noch vergrössern könnte.

     
  12. Bestimmen Sie intern eine Person, die die anstehenden Arbeiten und eingehenden Informationen koordiniert. So schaffen Sie sich einen eigenen „Einsatzleiter“, der für Anfragen externer Kräfte zur wertvollen Kommunikationsstelle wird.
  13. Tragen Sie entsprechende Schutzkleidung (Stiefel, Schutzbrille, FFP 2 Maske, Handschuhe), um nach Möglichkeit den Kontakt mit dem verschmutzten Wasser und Schlamm zu vermeiden.
  14. Bei festgestellten Ölschäden oder anderen eingetragenen Schadstoffen, wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel und Chemikalien, informieren Sie die Feuerwehr. Ölschäden müssen auch der Wasserbehörde beim Umweltamt gemeldet werden.
  15. Bei noch stehendem Wasser: Mit den Abpumparbeiten im Haus sollte erst begonnen werden, wenn der (Grund-)Wasserspiegel ausreichend gesunken ist, um Schäden durch Auftriebskräfte am Fundament, der Bodenplatte oder der Bodenwanne des Hauses zu vermeiden.
  16. Pumpen Sie das Wasser ab und entfernen Sie Wasserreste sowie den Schlamm, bevor dieser abtrocknet und nur noch schwer zu bewegen ist.
  17. Defekte, verschmutzte Einrichtungsgegenstände gehören eben so wenig wie verdorbene Lebensmittel in den Hausmüll, sondern sollten fachgerecht entsorgt werden.
  18. Beginnen Sie so schnell wie möglich mit einer (technischen) Trocknung, um weitere Bauschäden oder die Bildung von Schimmel zu vermeiden. Heizgeräte können, richtig eingesetzt, den Prozess der Wiederherstellung beschleunigen.
  19. Verwenden Sie vorerst nur abgepacktes Wasser zum Händewaschen, Zähneputzen, Kochen. Leitungswasser vorsichtshalber gar nicht verwenden, bzw. gründlich abkochen und die Trinkwasserleitungen vor Benutzung gründlich durchspülen.
  20. Alle voranstehenden Tipps sind nur Empfehlungen und können bei den sehr unterschiedlich ausfallenden Schadenbildern keine fach- und sachkundige Beurteilung Ihres Schadens ersetzen.

Sachverständige und Sanierungsfachbetriebe arbeiten in der Regel nach bestimmten Mustern und Abläufen:

  • Empfehlung von erforderlichen Sofortmassnahmen zur Sachwertrettung und Gefahrenabwehr,
  • Ermittlung von Schadstoffbelastungen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie gleichzeitige Ableitung geeigneter Schutzmassnahmen
  • Bestimmung des Schadenumfangs
  • Erstellung eines Sanierungs- und Entsorgungskonzeptes (gffs. in Abstimmung mit den Behörden).
  • Durchführung der Sanierung / Wiederherstellung

Ferndiagnosen?

Wir werden immer wieder um eine „Ferndiagnose“, Tipps und Empfehlungen gebeten. Als Profis wissen wir, dass eine fachlich massgeschneiderte Trocknungs- und Sanierungsmassnahme ohne individuelle, detaillierte Schadensbesichtigung vor Ort nicht machbar ist. Die Kluft zwischen allgemei en Ratschlägen und Realsituation am Schadensort ist einfach zu gross und birgt auch viele Risiken. Erst die kompetente Schadensaufnahme durch einen Fachmann ermöglicht eine genaue Entscheidung darüber, ob eine technische Trocknung und der damit verbundene Mehraufwand überhaupt erforderlich ist. Eine individuelle Schadensbegutachtung ist allein schon deshalb erforderlich, weil kein Schaden wie der Andere ist. Dazu sind Gebäudearten, -formen und -konstruktionen zu vielfältig. Des Weiteren kommt es auf die verbauten Materialien und die Art der Gebäudenutzung an.

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